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Gesundheitswesen

Häufig gestellte Fragen

Eine ambulante Kurbehandlung beinhaltet keinen Aufenthalt, während eine stationäre Kurbehandlung einen Aufenthalt im Zentrum beinhaltet.

Sie haben Anspruch auf eine Kurbehandlung bei Erkrankungen, die als Indikationen gemäß Artikel 45 der Verordnung über die obligatorische Krankenversicherung (OZZ) definiert sind, wenn durch die Kurbehandlung eine Wiederherstellung der funktionellen Fähigkeiten erwartet wird (Artikel 44).

Indikationen für eine Kurbehandlung:
entzündlich-rheumatische und systemische Bindegewebe-Erkrankungen
degenerativer Rheumatismus
Verletzungen und Operationen des Bewegungsapparates
neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen
gynäkologische und Harnwege-Erkrankungen
Hautkrankheiten
Magen-Darm-Erkrankungen
Erkrankungen der Atemwege
onkologische Erkrankungen

Kontraindikationen für eine Kurbehandlung:
schwere psychische Störung oder Persönlichkeitsstörung, aufgrund derer die versicherte Person nicht in der Lage ist, aktiv an einer Kurbehandlung teilzunehmen
Toxikomanie oder chronischer Alkoholismus
schlecht kontrollierte Epilepsie
 Infektionskrankheit im epidemischen Zustand
chronische organische Erkrankung in der Phase des akuten Verfalls
häufige und stärkere Blutungen
krebsartiges Neoplasma, das nicht chirurgisch entfernt oder auf andere Weise am Wachstum gehindert wurde
Schwangerschaft
schwerere Form der generalisierten Atherosklerose
nicht verheilte Wunden
Rauchen bei Atemwegserkrankungen

Bei Ablehnung einer stationären oder ambulanten Kurbehandlung (mit Überweisungsschein) können Sie aus verschiedenen Rehabilitationspaketen mit oder ohne Aufenthalt (Selbstzahler-Behandlung) wählen.

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