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Treueprogramm Ambasador

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Ambassador Sava Hotels & Resorts-Treueprogramm (im Folgenden: Programm), dessen Leiter Sava Turizem, d.d., Dunajska 152, 1000 Ljubljana, Slowenien ist (im Folgenden: Sava Turizem oder wir), sowie die Verhältnisse zu den Teilnehmern dieses Programms (im Folgenden: Teilnehmer oder Sie). Die Teilnahme an dem Programm (im Folgenden: Teilnahme) ist Gegenstand dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen, die allen zuvor geltenden Regeln und Bestimmungen der Treueprogramme und/oder Bedingungen übergeordnet sind und diese ersetzen. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Person den Vertrag über den Besitz der Ambassador-Karte ab, wodurch diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Verwendung zugestimmt wird. Die Person wird dadurch zum Mitglied des Ambassador Sava Hotels & Resorts-Treueprogramms bzw. zum Inhaber der Ambassador Sava Hotels & Resorts-Karte (im Folgenden: Mitglied).
Der Zweck des Programms ist das Belohnen unserer treuen Gäste. Gemäß den folgenden Bestimmungen bekommen Teilnehmer eine Mitgliedskarte (Ambassador-Karte) und werden “Tropfen” sammeln, die die Währung des Programms darstellen und die sie für ausgegeben Euro in unseren Unterkünften von Sava Hotels & Resorts bekommen können (Teilnehmende Unterkünfte). Die Tropfen können gegen kostenlose Übernachtungen und einige andere Bonitäten bei einer großen Auswahl an teilnehmenden Unterkünften eingelöst werden. Zusätzlich können auch unterschiedliche Teilnahmekategorien verdient werden, je nach Art und Häufigkeit ihres Konsums.

1.1

Sava Turizem hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, und zwar ohne vorherige Mitteilung. Wir können Änderungen vornehmen, die uneingeschränkte Auswirkungen auf Prozesse, Nachlässe des Programms, Regeln für das Sammeln und Einlösen der Tropfen sowie die Teilnahmekategorien haben können. Alle Teilnahmevorteile stehen zur Verfügung, falls diese verfügbar sind, es sei denn, es ist Anderweitiges angegeben. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf www.shr-ambasador.si veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung gilt, dass Sie über die Änderungen informiert sind.

1.2

Sava Turizem kann das Programm jederzeit für alle aktiven Teilnehmer mit einer sechsmonatigen Vorankündigung unterbrechen bzw. beenden und das bestehende Programm durch ein ähnliches Treueprogramm unmittelbar nach der Vorankündigung für alle aktiven Teilnehmer ersetzen. Es kann passieren, dass die Teilnehmer in diesem Fall nicht zum Sammeln und Einlösen von Prämien berechtigt sind. Falls das Programm unterbrochen wird, werden alle nicht eingelösten Tropfen ohne irgendwelche Verpflichtungen oder Verantwortungen zurückgenommen. Das Programm kann vollständig oder nur teilweise unterbrochen werden.

1.3

Der Herausgeber und Eigentümer der Ambassador-Karte ist Sava Turizem.

1.4

Die Tropfen und die Mitgliedschaft sind Eigentum von Sava Turizem. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, aus welchem Grund auch immer, werden sämtliche nicht eingelöste Tropfen entzogen und dem Mitglied erlischt das Recht zur Teilnahme an dem Programm. Im Todesfall des Mitglieds können sämtliche nicht eingelösten bzw. abgelaufenen Tropfen auf das Konto eines engeren Familienmitglieds (Ehepartner, außerehelicher Partner, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) übertragen werden.

1.5

Die Übertragung kann binnen 30 Tagen ab Eingang der Mitteilung über das Ableben des Mitglieds erfolgen, und zwar in dem Fall, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt der Mitteilung auf seinem Konto über noch nicht eingelöste Tropfen verfügte. Die Tropfen besitzen keinen Geldwert, infolgedessen können den Mitgliedern die nicht eingelösten oder die entzogenen Tropfen nicht in Bargeld ausgezahlt werden. Auch kann das Mitglied die gesammelten Tropfen nicht in irgendeiner Geldwertform nutzen.

1.6

Die Bonitäten der Mitgliedschaft, die dem Mitglied im Rahmen des Ambassador-Treueprogramms zuteil werden, sind nicht Gegenstand der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz (Art. 19 Punkt 7 des Einkommensteuergesetzes). (Gemäß den Bestimmungen von Artikel 19 Punkt 7 des Einkommensteuergesetzes (ZDoh-2) verstehen sich als nicht steuerpflichtige Einnahmen Vergünstigungen, die eine natürliche Person beim Waren- oder Dienstleistungseinkauf, einschließlich des gelegentlichen Empfangs von zusätzlichen Waren oder Dienstleistungen erhält, wenn eine solche Vergünstigung für alle Kunden unter denselben Bedingungen zugänglich ist und nicht mit der Beschäftigung oder Tätigkeit der natürlichen Person zusammenhängt.)

1.7

Tropfen und andere Bonitäten aus der Mitgliedschaft dürfen nicht verkauft, getauscht oder übertragen (außer unsererseits) werden. Wir können die Einlösung jeglicher Tropfen oder Bonitäten der Mitgliedschaft ablehnen, wenn wir der Ansicht sind, dass diese verkauft, getauscht oder auf eine sonstige unfaire Weise übertragen wurden.

1.8

Sava Turizem und die am Programm teilnehmenden Unterkünfte haften nicht für: a) den Verlust, falsche Adresse oder eine Verspätung beim Empfang jeglicher Unterlagen, der Kommunikation oder Prämien, b) den Diebstahl oder ein nicht autorisiertes Einlösen von Tropfen oder anderen Bonitäten oder die Nutzung von Bonitäten auf eine Weise, die sich unserer angemessenen Kontrolle entzieht, c) jegliche Handlungen oder Unterlassungen durch dritte Parteien, oder d) jegliche veröffentlichte programmbezogenen Fehlleistungen, ohne Einschränkung, jegliche Preis- oder Tippfehler, Fehler bei der Programmbeschreibung, Fehler bei der Beschreibung von Partnern und Fehler bei der Verteilung oder dem Entzug der Tropfen von den Mitgliedskonten. Wir haben das Recht, jede Art der Fehlleistung ohne vorherige Mitteilung zu korrigieren.

1.9

Unser Anliegen ist es, sämtliche Daten und Informationen auf unserer Internetseite korrekt und aktuell zu halten, einschließlich der Links aus den vorliegenden Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen. Für die neusten und aktuellsten Informationen rufen Sie bitte unser Reservierungszentrum (00 386 (0)2 512 22 00) an. Sava Turizem haftet nicht für die Folgen, die sich infolge von nicht aktuellen Informationen ergeben.

1.10

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: Sava Turizem haftet nicht für Personen oder in Verbindung mit dem Programm durchgeführte Handlungen, mit Ausnahme von Fehlern in Bezug auf die Gutschreibung von Tropfen auf die Mitgliedskonten. Das einzige Ihnen im Hinblick auf das Programm zur Verfügung stehende Mittel ist die Gutschreibung und Entnahme von Tropfen auf bzw. von Ihrem Mitgliedskonto, und zwar in dem Umfang, der den Belegen für Ihre berechtigten Ausgaben (z. B. Hotelrechnungen) entspricht. In keinem Fall haften wir für irgendeinen Schaden, insbesondere nicht für indirekte Schäden und entgangene Gewinne. Sava Turizem kann das Funktionieren der Dienstleistung im Falle eines Ausfalls des Vertragspartnernetzes, beim Ausfall der Stromversorgung oder bei anderen technischen Störungen, die das Funktionieren der Dienstleistung vorübergehend beeinträchtigen könnten, nicht sicherstellen und übernimmt für eventuellen dadurch entstandenen Schaden keine Verantwortung. Ebenso übernimmt Sava Turizem keine Verantwortung für den Schaden, der als Folge höherer Gewalt entsteht.

1.11

Sämtliche Auslegungen dieser Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen und der Mitgliedschaftsregeln unterliegen unserer eigenen Beurteilung, auch sind unsere Entscheidungen endgültig. Wir können die Einhaltung dieser Allgemeinen Bedingungen nach eigenem Ermessen unterlassen und temporäre Kampagnen bzw. Aktivitäten in Angriff nehmen, die ausgewählten bzw. bestimmten Mitgliedern zusätzliche Bonitäten zusichern.

1.12

Diese Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen unterliegen dem Recht der Republik Slowenien. Sämtliche Streitigkeiten, die zwischen den beiden Parteien nicht beigelegt werden können und mit dem Programm verbunden sind, sind individuell zu klären und unterliegen den Bestimmungen aus Punkt 1.10. Für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die die Vertragspartner nicht im gegenseitigen Einvernehmen beilegen können, ist das Gericht in Ljubljana zuständig.

1.13

Die Gesellschaft Sava Turizem ist Inhaber von mehr Warenmarken, darunter Sava Hotels & Resorts und Sava Hotels & Resorts Ambasador mit ihren Logos. Die Mitglieder dürfen nicht, weder direkt noch indirekt, in die Warenmarken von Sava Turizem eingreifen, sich diese irgendwo in der Welt anmaßen oder in irgendeiner Weise verwenden, soweit mit einer besonderen Vereinbarung nicht etwas anderes vereinbart wurde.

1.14

Die aktuelle Liste der teilnehmenden Zielorte befindet sich auf der Webseite von Sava Hotels & Resorts, unter Ambassador.

2.1

Die Programm-Mitgliedschaft ist kostenlos und steht allen natürlichen Personen zur Verfügung, die älter als 18 Jahre sind.

2.2

Die Mitgliedschaft kann aus beliebigen Gründen, insbesondere jedoch aus den unter Punkt 3.5. angeführten Gründen abgelehnt oder unterbrochen werden.

2.3

Die Mitarbeiter der Gruppe Sava Hotels & Resort und unserer verbundenen Gesellschaften können an diesem Programm auf Grundlage eines besonderen Status teilnehmen, zu dem sie freiwillig und auf Grundlage einer ausgefüllten Teilnahmeerklärung sowie eines abgeschlossenen Arbeitsvertrages in den zuvor erwähnten Geschäftssubjekten beitreten können. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses behalten sie jedoch die Rechte und Vorteile des Status, den sie am Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses innehatten. Ein nachträglicher Übergang zu einer anderen Kategorie des Programms ist gemäß den Bedingungen geregelt, die für alle Mitglieder des Programms gelten. Ausführliche Regelungen und Einschränkungen der Silber-Mitgliedschaft sind in dem internen Dokument festgelegt – Interne Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen Ambassador – Silber-Mitglieder.

2.4

Die Ambassador-Mitgliedschaft kann durch die Ausfüllung und Unterzeichnung des gedruckten Beitrittserklärungsformulars, das an den Rezeptionen der teilnehmenden Destinationen erhältlich ist, oder durch die Ausfüllung der elektronischen Beitrittserklärung über die Webseite von Sava Hotels & Resorts und durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben werden.

2.5

Eine gültige Teilnahme am Programm und die offizielle Mitgliedschaft setzt mit dem Datum ein, an dem wir Ihre Teilnahmeerklärung in unser System eintragen. Die gültig ausgefüllte Teilnahmeerklärung muss unterzeichnet werden, auch sind sämtliche Pflichtfelder auszufüllen.

2.6

Die Tropfen können dem Mitglied für seinen persönlichen Verbrauch innerhalb von 30 Tagen vor der Abgabe seiner gültigen Beitrittserklärung zugeteilt werden, wenn dies vom Mitglied bei der Abgabe oder innerhalb von 30 Tagen nach der Abgabe der Beitrittserklärung schriftlich beantragt wird. Versehen Sie Ihre Beitrittserklärung ihrerseits nicht mit dem Datum der Ausfüllung des Formulars, gilt als Abgabedatum das Datum der Erfassung Ihrer Beitrittserklärung im System von Sava Turizem. Als berechtigte Aufforderung zur Gutschrift von Tropfen zählt eine schriftliche Mitteilung inklusive dem Beleg über die Zahlung von Leistungen, der Gegenstand des Antrags auf die Gutschrift von Tropfen ist (Kopie der bezahlten Rechnung). Ohne eine vorgelegte Kopie der Rechnung wird der Anspruch als unbegründet betrachtet und muss unsererseits nicht bearbeitet werden. Im Rahmen eines einzelner Aufenthalts kann eine nachträgliche Gutschrift von Tropfen für maximal 5 Rechnungen beansprucht werden.

2.7

Das Recht auf eine nachträgliche Gutschrift von Tropfen können Sie während der Mitgliedschaft für jede bezahlte Ausgabe für die jeweilige Leistung, die der Definition einer berechtigten Ausgabe entspricht, beanspruchen, und die Sie infolge eines Fehlers oder technischer Schwierigkeiten unsererseits unmittelbar vor Ort bei Ihrer Zahlung nicht geltend machen konnten. Diesen Anspruch können Sie binnen 30 Tagen nach der durchgeführten Zahlung geltend machen und uns eine Kopie der Rechnung, die Gegenstand Ihres Anspruchs ist, zukommen lassen. Im Rahmen eines Aufenthalts kann eine nachträgliche Gutschrift von Tropfen für maximal 5 Rechnungen beansprucht werden. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, behalten wir uns das Recht vor, Ihren Anspruch nicht zu bearbeiten.

2.8

Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Vorteile und Rechte stehen nur dem Mitglied persönlich zu, das rechtsgültig zum Programm beigetreten ist und auf dessen Name sowohl das Mitgliedskonto als auch die Ambassador-Karte lauten. Im Falle, dass sich eine Person mit der Mitgliedschaft eines anderen Mitglieds ausweist (Mitgliedsnummer oder Mitgliedskarte), werden alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Transaktionen und Aktivitäten (Nutzung der Vorteile, Zuschreibung von Tropfen) von uns abgelehnt.

2.9

Juristische Personen, selbstständige Unternehmer und Gruppen können am Programm nicht teilnehmen. Auch können keine Tropfen für geleistete Ausgaben auf Grundlage von Rechnungen erworben werden, die auf die zuvor angeführten Geschäftssubjekte lauten, auch wenn auf diesen der Name eines Mitglieds zusätzlich angegeben ist.

2.10

Jede natürliche Person ist lediglich zu einer Mitgliedschaft berechtigt. Wenn die Person mehr als 1 (eine) Mitgliedschaft zu erwerben versucht, behalten wir uns das Recht vor, die doppelte Anmeldung der Mitgliedschaft unwiderruflich zu löschen.

2.11

Die Programmmitgliedschaft weist das Mitglied mit der persönlichen Ambassador-Karte aus, die er binnen 2 Monaten nach Eingang der Programmanmeldung erhält. Mittels dieser Karte kann das Mitglied das Recht auf die Gutschrift von Tropfen an den Zahlungsstellen geltend machen. Auch hat er diese bei der Inanspruchnahme von Tropfen für kostenfreie Übernachtungen obligatorisch vorzulegen. Der Umgang mit der Karte hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen. Im Rahmen der Mitgliedschaft werden maximal 3 kostenfreie Mitgliedskarten gewährleistet (die erste Karte und noch maximal zwei Duplikate für den Fall von Diebstahl, Verlust oder Vernichtung der Karte). Eine Erstellung von weiteren Duplikaten wird mit 250 Tropfen bzw. wenn das Mitglied über kein Guthaben verfügt, mit EUR 10,00 in Rechnung gestellt.

2.12

Der Inhaber der Ambassador-Karte hat das Recht an besonderen Aktionen teilzunehmen, die ausschließlich den Inhabern zugedacht sind. Sava Turizem d.d. behält sich das Recht vor, solche Aktionen nach eigenem Ermessen zu organisieren, wobei der Inhaber nicht verpflichtet ist, an allen diesen Aktionen teilzunehmen.

2.13

Die durch die Ambassador-Karte sichergestellten Vorteile können sich ändern und in einzelnen Zeiträumen unterschiedlich sein. Die Vorteile können wie folgt sein:

  • • allgemein für alle Mitglieder;
  • • angepasst an einzelne Gruppen der Mitglieder, und zwar in Hinblick auf demografische oder
  • geografische Daten über die Mitglieder oder in Hinblick auf den Umfang der Nutzung ihrer
  • Ambassador-Karte;
  • • individuell an den Inhaber angepasst, auf der Grundlage demografischer Daten und Transaktionsdaten, die sich aus der Nutzung der Ambassador-Karte ergeben.

2.14

Die Tropfen können zwischen zwei Programmkonten übertragen werden. Die Übertragung erfolgt nur auf der Grundlage des vorgeschriebenen Formulars. Dieses Formular muss vollkommen ausgefüllt und unbedingt durch das Mitglied unterzeichnet werden, das seine Tropfen einem anderem Mitglied verschenkt/auf ihn überträgt. Wenn es sich um eine Übertragung zwischen den Konten von Mitgliedern handelt, die als Familienmitglieder miteinander verbunden sind, erfolgt die Übertragung kostenfrei. Als Familienmitglieder werden folgende Personen betrachtet: Ehepartner, außerehelicher Partner, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister.

2.15

Für alle übrigen Übertragungen von Tropfen zwischen zwei Konten stellen wir Kosten in Höhe von 150 Tropfen pro Transaktion in Rechnung. Die Kosten der Übertragung von Tropfen hat stets das Mitglied zu tragen, das die Tropfen einem anderen Mitglied überträgt. Die Kosten in Höhe von 150 Tropfen werden separat verrechnet, sodass sich nach der durchgeführten Übertragung der Tropfen das Guthaben auf dem Mitgliedschaftskonto des Mitglieds, das die Tropfen einem andern Mitglied überträgt, um 150 Tropfen verringert. Die Belastung erfolgt unmittelbar bei der Übertragung der gewünschten Tropfenanzahl.

3.1

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit durch eine Kündigung in Schriftform an unsere Adresse unter Sava Turizem, d.d., (Treueprogramm), Dunajska 152, 1000 Ljubljana, Slovenija oder an unsere E-Mail-Adresse: info@shr-ambasador.si, beendigen. In diesem Fall werden Ihnen alle nicht eingelösten Tropfen mit sofortiger Wirkung abgenommen und sie können auch nicht mehr übertragen oder aktiviert werden.

3.2

Sie werden als “aktiver Teilnehmer” behandelt, (a) solange Ihre Teilnahme nicht gekündigt wird (von unserer oder Ihrer Seite) und (b) Sie im Rahmen der Sava Hotels & Resorts im Zeitraum der letzten 5 Jahren gesammelt haben. Die Tropfen, die von einem anderen Teilnehmer auf Ihr Konto übertragen wurden, werden nicht hinzugezählt, um den aktiven Status zu erhalten.

3.3

Wenn auf dem Mitgliedskonto eines Mitglieds mehr als 5 Jahre keine aktive Transaktion vorgenommen wurde, wird die Mitgliedschaft unterbrochen und das Mitglied

3.4

Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft beendigen, oder wenn wir Ihr Konto schließen, weil Sie kein aktives Mitglied mehr sind, können Sie jederzeit erneut eine Mitgliedschaft beantragen, jedoch werden Ihre zuvor entzogenen Tropfen nicht wieder aktiviert.

3.5

Nach eigenem Ermessen können wir Ihre gesammelten Tropfen widerrufen, Ihre Mitgliedschaftsbonitäten und Privilegien aufheben oder Ihre Mitgliedschaft kündigen, wenn Sie (a) anwendbare Gesetze missachtet, (b) betrügerisch, gewaltsam oder beleidigend gehandelt, (c) gegen diese Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen verstoßen, (d) betrogen und dadurch Tropfen bzw. andere Mitgliedschaftsbonitäten genutzt oder (e) irgendeine Rechnung in einer teilnehmenden Unterkunft nicht bezahlt haben.

4.1

BLAUER SAVA HOTELS & RESORTS STATUS: MITGLIEDSCHAFT UND BONITÄTEN

4.2

Wenn Sie Mitglied des Programms werden, sind Sie automatisch Mitglied des Blauen Sava Hotels & Resorts Ambassador-Status (im Folgenden kurz Blauer Status genannt).

4.3

Als Mitglied des Blauen Status erhalten Sie 10 (zehn) Basistropfen für jeden ausgegebenen EUR für eine berechtigte Ausgabe, die von einem Mitglied im Rahmen des Angebots der teilnehmenden Unterkünfte bezahlt wurde (siehe Punkt 5.3 für die ausführliche Begriffsbestim- mung zu „Berechtigte Ausgaben“). Als „Bezahlt“ versteht sich der „Eingang der Zahlung für die erbrachten Leistungen“. Wenn Sie eine Zahlung nicht vornehmen, einer Rechnung widersprechen oder Ihre Kredit- oder Zahlungskarte zurückgewiesen wird, wird Ihre Ausgabe nicht als bezahlt betrachtet und Sie erhalten keine Tropfen für diese Transaktion.

4.4

Mitglieder des Blauen Status erhalten 10 (zehn) Basistropfen für jeden ausgegebenen EUR für sämtliche Ausgaben für Essen und Trinken, für die bezahlten Eintritte zu den Bädern und Saunaanlagen, für Wellness-, Gesundheits- und Golfleistungen, die anfallen und von einem Mitglied im Rahmen des Angebots der teilnehmenden Unterkünfte bezahlt wurden, ungeachtet dessen, ob das Mitglied ein angemeldeter Gast ist oder nicht. Das Mitglied hat sich bei der Zahlung mit seiner Mitgliedskarte zu identifizieren.

4.5

Ein Mitglied kann Tropfen für mehrere Zimmer und für mit diesen Zimmern verbundene Leistungen sammeln, und zwar unter der Bedingung, dass das Mitglied, das auch Karteninhaber ist, die Zimmerrechnung begleicht bzw. als Rechnungsträger angegeben ist; dabei ist die Anzahl dieser Zimmer auf die 5 (fünf) günstigsten Zimmer beschränkt.

4.6

Blaue Mitglieder können keine Tropfen für Unterkunftszahlungen sammeln, wenn sie über Kanäle dritter Parteien reserviert haben, wie z. B. über die in der Beschreibung zu Berechtigten Tarifen angegebenen Kanäle (für eine ausführliche Begriffsbestimmung des Berechtigten Tarifs siehe Punkt 4.2.3.). Die Blauen Mitglieder können jedoch Tropfen für Berechtigte Ausgaben während Ihres Aufenthalts sammeln. Weil diese dritten Parteien der Definition eines berechtigten Tarifs nicht entsprechen, werden solche Aufenthalte auch nicht als Berechtigte Ausgaben für die Berechnung der Goldenen Mindestanforderungen betrachtet.

4.7

Darüber hinaus können keine Tropfen für bereits bezahlte Ausgaben für Leistungen, die von der Gesellschaft Sava Hotels & Resorts über diverse Coupon-Onlineanbieter angeboten werden, gutgeschrieben werden bzw. gelten in diesen Fällen Einschränkungen im Hinblick auf die Art des erworbenen Coupons. Mitglieder haben auch keinen Anspruch auf Tropfen, wenn sie einen Coupon einlösen, bei dem die Leistung zur Gänze dem Vermittler bezahlt wurde. Im Falle einer Teilzahlung über den Vermittler hat das Mitglied Anspruch auf Tropfen für die Zahlung der Differenz bis zum Endpreis, die er unmittelbar an einer Zahlstelle innerhalb der Gruppe Sava Turizem vornimmt. Für die Coupons, mit denen Mitglieder einen Rabatt auf die ausgewählte Dienstleistung geltend machen, werden die Tropfen für den reduzierten Preis gutgeschrieben, der an den Kassen innerhalb der Gruppe Sava Turizem bezahlt wird.

4.8

GOLDENER SAVA HOTELS & RESORTS AMBASSADOR-STATUS: MITGLIEDSCHAFT UND BONITÄTEN

4.9

Der Goldene Sava Hotels & Resorts Ambassador-Status wird Ihnen zuteil, wenn Sie mindestens 3 (drei) berechtigte Aufenthalte (mindestens 2 Nächte) oder 20.000 Tropfen in einem beliebigen Kalenderjahr im Rahmen des Angebots der teilnehmenden Unterkünfte (die sogenannte “Goldene Mindestbedingung”) gesammelt haben.

4.10

Als “Berechtigter Aufenthalt” im Rahmen der Bedingungen für die Erfüllung der Goldenen Mindestbedingung verstehen sich 2 (zwei) oder mehrere aufeinanderfolgende Übernachtungen in derselben teilnehmenden Unterkunft, für die Sie den Berechtigten Tarif bezahlt und Sie Ihre Mitgliedskarte bzw. –nummer spätestens bei der Zahlung des Aufenthalts vorgelegt haben.

4.11

Der Berechtigte Tarif ist der Tarif, den das Mitglied für seinen Aufenthalt bezahlt hat und versteht sich exklusive:

  • a) Preise/Beträge für Aufenthalte, bei denen eine Reservierung über Dritte bzw. Vermittler getätigt wurde, ungeachtet dessen, ob die Zahlung für diese Reservierung im Hotel oder aber
  • direkt bei dieser dritten Partei erfolgte, wie z. B. “Tour Operators” und Kanäle dritter Parteien, einschließlich von, jedoch nicht beschränkt auf expedia.com, booking.com, hrs.com, gta,
  • transhotel.com;
  • b) Preise für Gruppenaufenthalte, bei denen Zimmer als Teil einer Konferenz oder organisierten
  • Reise gebucht werden, die nach der geltenden Preisliste für Reiseveranstalter und Organisatoren von Geschäftsmeetings berechnet werden, oder wenn es sich um verknüpfte Reservierungen von mehr als 5 (fünf) Zimmern handelt;
  • c) Preise/Beträge für Aufenthalte, die zur Gänze unmittelbar bei den Couponanbietern bezahlt
  • wurden;
  • d) Preise/Beträge für Aufenthalte, die nach den Preislisten bezahlt werden, die für Reiseveranstalter und Reiseagenturen gelten;
  • e) kostenlose Aufenthalte (einschließlich Prämien mit kostenfreien Übernachtungen, die über
  • das Programm oder einen anderen Weg gesammelt wurden);

4.12

Aufenthalte, während denen Prämien mit kostenfreien Übernachtungen in Anspruch genommen wurden, verstehen sich als Berechtigter Aufenthalt nur dann, wenn dabei (neben den kostenfreien Übernachtungen) noch mindestens 2 Übernachtungen bezahlt werden.

4.13

Der Qualifikationszeitraum für die Mitgliedschaft im Goldenen Sava Hotels & Resorts Ambassador Status (“Goldene Mitgliedschaft”) dauert jedes Jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Wenn das Mitglied die Mindestanforderung für den Goldstatus im laufenden Kalenderjahr erfüllt, setzt der Gold-Mitgliedschaftsstatus spätestens zum 31. Januar des darauffolgenden Kalenderjahres ein und ist das ganze Jahr über aktiv. Wenn das Mitglied im darauffolgenden Kalenderjahr mindestens einen Berechtigten Aufenthalt zu verzeichnen hat, wird die Goldmitgliedschaft automatisch verlängert.

4.14

Ein Mitglied kann die Gold-Mitgliedschaft an den Rezeptionen aller teilnehmenden Unterkünfte zum Preis von 50 EUR erwerben. Die erworbene Gold-Mitgliedschaft gilt ab Kaufdatum. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Tropfen aus dem Kaufbetrag der Gold-Mitgliedschaft (50 EUR).

4.15

Goldene Mitglieder erhalten neben sämtlichen Bonitäten der Blauen Mitgliedschaft zusätzlich noch:

  • a) 1 (einen) zusätzlichen Tropfen für jeden ausgegebenen EUR für eine Berechtigte Ausgabe, die
  • anfällt und vom Mitglied in jeder beliebigen Destination innerhalb der Sava Hotels & Resorts
  • bezahlt wurde, was zusammen 11 (elf) Tropfen bzw. einen 10 %-Bonus auf die Basistropfen
  • darstellt. Der 10 %-Bonus gilt nur für Tropfen, die für eine Berechtigte Ausgabe gesammelt
  • wurden. Der 10 %-Bonus gilt nicht bei PR-Aktionen, bei denen besondere bzw. außerordentliche Bonus-Tropfen angeboten werden.
  • b) Ein „Zimmer-Upgrade“ bzw. eine Unterbringung in einem Zimmer, das im Rahmen der ausgewählten Unterbringungskategorie von höherer oder besonderer Qualität ist, oder ein
  • Wunschzimmer bei Ihrer Anmeldung in einer teilnehmenden Unterkunft unterliegt der
  • Verfügbarkeit zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts. Ein Zimmer-Upgrade oder ein Zimmer nach
  • Wunsch wird von jeder einzelnen Unterkunft definiert und ist auf die Kategorie des Zimmers
  • beschränkt, das ursprünglich reserviert wurde. Es kann sich aber auch um ein Zimmer in
  • höheren Obergeschossen, um ein Eckzimmer mit größerer Aussicht und geräumigeren Balkons, ein Zimmer mit Wunsch-Aussicht oder ein neu renoviertes Zimmer handeln. Die Unterbringung in einem Zimmer höherer Qualität ist nur in einem Zimmer und für die persönliche
  • Nutzung des Teilnehmers möglich, ungeachtet dessen, wie viele Zimmer der Teilnehmer
  • gebucht hat
  • c) Möglichkeit einer frühen Anmeldung bzw. ein “Early Check-in”, falls angeboten, ab 12 Uhr am
  • Tag der Ankunft und kann bei Anmeldung an der Rezeption der ausgewählten Unterkunft bestätigt werden (außer dort, wo dies nur nach vorheriger Anfrage möglich ist).
  • d) Bevorzugte Behandlung bei der Reservierungsbearbeitung, was bedeutet, dass im Falle, wo
  • in dem gewünschten Unterkunftsobjekt keine freien Zimmer zur Verfügung stehen, die Programm-Mitglieder stets an die erste Stelle der Warteliste für freie Zimmer gesetzt werden.
  • Sobald Kapazitäten frei werden, wird das freie Zimmer vorrangig einem Goldenen Mitglied
  • zugeteilt. Die Reihenfolge auf der Warteliste basiert auf dem Datum des Erhalts der Nachfrage – die Mitglieder mit einem früheren Nachfragedatum haben Vorrang vor den Mitgliedern,
  • deren Nachfragen später eingetroffen sind.
  • Um seine Bonitäten geltend machen zu können, ist das Mitglied verpflichtet, sich bei der Nachfrage (bei der Geltendmachung von Bonitäten aus den Buchstaben b), c) und d) bzw. bei der
  • Zahlung (für die Zurechnung von Tropfen) mit seiner Mitgliedskarte zu identifizieren

4.16

PLATIN SAVA HOTELS & RESORTS STATUS: MITGLIEDSCHAFT UND BONITÄTEN

4.17

Der Platin Sava Hotels & Resorts Ambassador-Status ist ein Programmniveau, das nur auf Einladung nach unserem eigenen Ermessen zugeteilt wird.

4.18

Der Platin-Status kann der jeweiligen Person bzw. dem Mitglied jederzeit während des Kalenderjahres zugeteilt werden. Eine Anhebung bzw. Zuteilung des Status kann ausschließlich durch die Leitenden des Programms (Marketing-Direktor und Vorstandsmitglieder) genehmigt werden. Bei der Beurteilung für die Zuteilung des Platinstatus kommen ein oder auch mehrere im Folgenden angeführte Kriterien in Betracht:

  • • die jeweilige Person ist Meinungsführer, der bei dem Aufbau der Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Destinationen von Sava Hotels & Resorts mithilft,
  • • die jeweilige Person ist langjähriger Gast und Ambassador, der sichtbar zur Expansion der
  • Erkennbarkeit und zum Ansehen der jeweiligen Destination und/oder der gesamten Warenmarke der Sava Hotels & Resorts beiträgt,
  • • die jeweilige Person ist ein hoher Staatsvertreter (im In- oder Ausland), Vertreter einer angesehenen Organisation oder ein sichtbarer Vertreter des öffentlichen Lebens.

4.19

Platin Mitglieder erhalten neben sämtlichen Vorteilen der Goldenen Mitgliedschaft zusätzlich noch:

  • a) 5 zusätzliche Tropfen für jeden ausgegebenen EUR für eine Berechtigte Ausgabe, die anfällt
  • und vom Mitglied in jeder beliebigen Destination innerhalb der Sava Hotels & Resorts bezahlt wurde, was zusammen 15 (fünfzehn) Tropfen bzw. einen 50 %-Bonus auf die Basistropfen darstellt. Der 50 %-Bonus gilt nur für Tropfen, die für eine Berechtigte Ausgabe gesammelt wurden. Der 50 %-Bonus gilt nicht bei PR-Aktionen, bei denen Bonustropfen angeboten
  • werden (z. B. zweifache oder dreifache Tropfen).
  • b) Eine Unterbringung in einem besseren Zimmer (“Room Upgrade”) einer teilnehmenden Unterkunft zum Zeitpunkt der Anmeldung (möglich, falls das Zimmer für die dauer Ihres gesamten Aufenthalts frei ist). Die Präsidentensuiten sind hiervon ausgeschlossen. Die besten
  • Zimmer werden von jeder einzelnen Unterkunft definiert und sind auf die Kategorie des Zimmers beschränkt, das ursprünglich reserviert wurde. Es kann sich aber auch um ein Zimmer
  • in höheren Obergeschossen, ein Eckzimmer, ein Zimmer mit Wunsch-Aussicht oder ein neu
  • renoviertes Zimmer handeln. Die Unterbringung in einem Zimmer höherer Qualität ist nur in
  • einem Zimmer und für die persönliche Nutzung des Teilnehmers möglich, ungeachtet dessen, wie viele Zimmer der Teilnehmer gebucht hat.
  • c) Später “Check-out” bis 16 Uhr.
  • d) Garantierter Tisch im Hotelrestaurant, falls verfügbar.
  • Um seine Bonitäten geltend machen zu können, ist das Mitglied verpflichtet, sich bei der Nachfrage (bei der Geltendmachung von Bonitäten aus den Buchstaben b), c) und d) bzw. bei der
  • Zahlung (für die Zurechnung von Tropfen) mit seiner Mitgliedskarte zu identifizieren.

4.20

Platin-Mitglieder haben keinen Anspruch auf den Erwerb von Tropfen für die bezahlte Unterkunft, wenn sie über Kanäle dritter Parteien reserviert haben, wie z. B. über Kanäle, die in der Beschreibung zu Berechtigten Tarifen (Punkt 4.2.3 a) dieser Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen angegeben sind. Platin-Mitglieder können jedoch Tropfen für Berechtigte Ausgaben während Ihres Aufenthalts sammeln. Im Hinblick darauf, dass diese dritten Parteien nicht der Definition eines Berechtigten Tarifs genügen, verstehen sich solce Aufenthalte nicht als Berechtigte Aufenthalte.

5.1

Die Mitglieder können Tropfen für Berechtigte Ausgabe (s. Punkt 5.3. für die genaue Definition von Berechtigter Ausgabe), bezahlt in teilnehmenden Unterkünften, sammeln; dabei müssen Sie sich bei der Zahlung mit ihrer Ambassador-Karte oder mit ihrer Mitgliedsnummer (falls Sie im Moment aus objektiven Gründen nicht über ihre Ambassador-Karte verfügen) identifizieren. Als »Teilnehmende Unterkünfte« sind diejenigen Hotels (inklusive Appartement- und Bungalow-Siedlungen, Camps) und Destinationen zu verstehen, die auf der Webseite von Sava Hotels & Resorts unter dem Registerreiter Ambassador veröffentlicht sind.

5.2

Sava Turizem ist nicht verpflichtet, die Mitglieder proaktiv auf ihre Mitgliedschaft und auf die sich daraus ergebenden Rechte hinzuweisen. Es ist im Interesse jedes einzelnen Mitglieds, seine Bonitäten und seinen Mitgliedsstatus aktiv geltend zu machen. Ebenso ist Sava Turizem auch nicht verpflichtet, alle Gäste, die noch nicht Mitglieder des Programms sind, umfassend über die Möglichkeiten in Hinblick auf die Mitgliedschaft zu informieren. Somit werden dem Gast die Mitgliedschaft und die Bonitäten auf der Grundlage und im Moment seines explizit zum Ausdruck gebrachten Willens für den Beitritt zum Programm (ausgefüllte Beitrittserklärung) ermöglicht.

5.3

Eine „Berechtigte Ausgabe“ versteht sich als eine Ausgabe, die von dem Mitglied für Berechtigte Tarife, Essen und Trinken, Wellness-, Gesundheits- und Golfleistungen sowie für bezahlte Eintritte zu den Bädern und Saunaanlagen in den teilnehmenden Unterkünften getätigt und verzeichnet wird. Eine Berechtigte Ausgabe versteht sich jedoch exklusive: Vermittler wie Reisebüros, Reiseveranstalter und Coupon-Anbieter bzw. alle Dritten nehmen nicht am Treueprogramm teil. Mitglieder sind daher nicht berechtigt, Tropfen für die Bezahlung der Unterkunft zu erhalten, wenn sie eine Reservierung über Drittanbieter vornehmen (nähere Einzelheiten finden Sie in der Beschreibung Berechtigte Tarife, Punkt 4.2.3. a) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen); Aber auch in diesem Fall können die Mitglieder während ihres Aufenthalts Tropfen für andere berechtigten Ausgaben sammeln. Im Hinblick darauf, dass diese dritten Parteien nicht der Definition eines Berechtigten Tarifs genügen, verstehen sich solche Aufent halte auch nicht als Berechtigte Aufenthalte bei der Berechnung der Goldenen Mindestanforde rungen.

  • a) Aufenthaltspreise, die nicht in der vorstehenden Beschreibung der Berechtigten Tarife
  • beinhal tet sind;
  • b) Ausgaben für Caterings, Sitzungen, Seminare, Konferenzen und andere Leistungen zur
  • Unterstützung von geschäftlichen Events;
  • c) kostenfreie Leistungen (inklusive Programm-Prämien);
  • d) sonstige Ausgaben für Parkplätze (die nicht im Besitz von Sava Turizem d.d. sind), Leistun
  • gen des Business-Zentrums, Internetzugang, Einkäufe in den Hotelgeschäften;
  • e) Leistungen, die von der teilnehmenden Unterkunft über andere Geschäftssubjekte gewähr
  • leis tet werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Transfers, Ausflüge, Leistungen
  • im Hinblick auf die Kleidungspflege, Blumenservice, Vermietung von Sportgeräten, Fahr
  • zeugen und Wasserfahrzeugen);
  • f) bezahlte Pauschalen und Standgebühren auf den Campingplätzen;
  • g) sämtliche Tabakprodukte;
  • h) Steuern, Trinkgeld;
  • i) sämtliche Ausgaben, die nicht separat in der Beschreibung der Berechtigten Ausgaben
  • ange führt sind;
  • j) Kurtaxe.

5.4

Wenn Sie ein angemeldeter Gast sind, können Sie Tropfen für eine Berechtigte Ausgabe insgesamt für maximal bis zu günstigsten 5 Zimmer (Ihr Zimmer plus 4 weitere Zimmer) erhalten, falls dabei auch Sie in einem von den Zimmern wohnen und Sie persönlich auch Träger bzw. Zahler der Endrechnung sind. Bei der Reservierung und Zahlung mehrerer Zimmer in demselben Termin wird ein solcher verbundener Aufenthalt als nur 1 (ein) Berechtigter Aufenthalt, der zu elitärem Mitgliedsstatus und Bonitäten führt, betrachtet.

5.5

Sie können jedoch keine Tropfen für Rechnungen erwerben, die Ihnen für die Begleichung von „no-show“ Kosten (also in Fällen, wo Sie ein Zimmer zwar reserviert, jedoch nicht bezogen und in der teilnehmenden Unterkunft Ihren Aufenthalt nicht rechtzeitig storniert haben) ausgestellt wurden. Sie können Tropfen dann erwerben, wenn sie Ihren vorab reservierten Aufenthalt verkürzen und die teilnehmende Unterkunft vor dem ursprünglich reservierten Abreisedatum verlassen. In dem Fall haben Sie Anspruch auf Tropfen aus dem faktisch bezahlten Teil Ihres Aufenthalts. Ein verkürzter Aufenthalt versteht sich als Berechtigter Aufenthalt, der zum Elite-Status der Mitgliedschaft und weiteren Vorteilen führen kann, jedoch nur in dem Fall, dass Sie in der teilnehmenden Unterkunft mindestens 2 Nächte verbracht haben.

5.6

Sie können Tropfen auch für Ausgaben für Essen und Trinken in Gastbetrieben der teilnehmenden Unterkünfte sammeln, auch wenn Sie dort kein angemeldeter Gast sind, sich jedoch mit Ihrer Mitgliedskarte zu erkennen geben. Die auf diese Weise gesammelten Tropfen gelten jedoch nicht als Berechtigter Aufenthalt, der Sie zum Elite-Status der Mitgliedschaft und zusätzlichen Prämien führt.

5.7

Sie können Tropfen auch für Ausgaben für Leistungen in den Wellnesszentren sowie für bezahlte Eintrittskarten zu den Bädern und Saunaanlagen der teilnehmenden Unterkünfte sammeln, auch wenn Sie dort kein angemeldeter Gast sind, sich jedoch mit Ihrer Mitgliedskarte zu erkennen geben. Die auf diese Weise gesammelten Tropfen gelten jedoch nicht als Berechtigter Aufenthalt, der Sie zum Elite-Status der Mitgliedschaft und zusätzlichen Prämien führt.

5.8

Nur ein Mitglied persönlich kann Tropfen sammeln oder eine entsprechende Anzahl von Berechtigten Aufenthalten als Bedingung für den Elite-Status der Mitgliedschaft erzielen. Das Mitglied darf seine Mitgliedsnummer oder Mitgliedskarte an keine Dritte weitergeben, um dadurch Tropfen zu sammeln oder Bonitäten zu nutzen.

5.9

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung falsch oder unrechtmäßig erworbene Tropfen von Mitgliedskonten zu entfernen.

5.10

Im Falle von Rückzahlungen für Waren oder Leistungen, für die Sie Tropfen erhalten haben, werden wir die Anzahl der erworbenen Tropfen entsprechend anpassen (reduzieren).

5.11

Die gesammelten Tropfen eines Mitglieds verfallen und werden unwiderruflich gelöscht, sollte das Mitglied innerhalb von 18 Monaten ab seiner letzten aktiven Transaktion, d.h. ab dem Erwerb von Tropfen durch eine Zahlung, keine neue aktive Transaktion vorgenommen haben. Die Löschung erfolgt am 1. (ersten) Tag im Monat für alle diejenigen Mitglieder, die in den letzten 18 Monaten auf ihrem Mitgliedskonto keine aktive Transaktion, d.h. durch eine Zahlung erworbene Tropfen, haben. Die Mitgliedschaft bleibt dabei unverändert und auch nach diesem Zeitraum kann das Mitglied weiter Tropfen erwerben, die bereits fälligen und gelöschten Tropfen können jedoch nicht wieder aktiviert werden. Wenn das Mitglied im Zeitraum von 18 Monaten seit der letzten aktiven Transaktion wieder aktiv Tropfen erwirbt, bleiben die davor erworbenen Tropfen auf seinem Konto zur Gänze erhalten. Eine Übertragung von Tropfen zwischen Mitgliedern wird nicht als aktive Transaktion angesehen.

5.12

Reklamationen im Hinblick auf die gutgeschriebenen Tropfen für bezahlte Rechnungen hat das Mitglied spätestens binnen 30 Tagen ab Datum der Rechnungsausstellung für die bezahlte Ausgabe geltend zu machen, die die Grundlage für die gutgeschriebenen Tropfen war. Nach Verstreichen dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Bearbeitung von Reklamationen zurückzuweisen, wenn wir feststellen, dass die faktischen Umstände des Zeitpunkts, in dem die Gutschrift durchgeführt wurde oder hätte durchgeführt werden müssen, nicht mehr ermittelt bzw. geprüft werden kann. Reklamationen können lediglich auf Grundlage von Belegen zu den getätigten Ausgaben (Kopie von Rechnungen), die das Mitglied vorzulegen hat, geltend gemacht werden.

5.13

Ein Mitglied kann Tropfen in einem Umfang erwerben, der als normaler persönlicher Verbrauch von persönlich genutzten Diensten angesehen wird. Im Falle von Ungleichheiten bei den Käufen eines Mitglieds behalten wir uns das Recht vor, die Anzahl der gesammelten Tropfen zu begrenzen.

6.1

Die Mitglieder können die gesammelten Tropfen für kostenlose Übernachtungen und andere Begünstigungen nutzen, in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Begünstigungsstufenleiter, veröffentlicht auf https://www.sava-hotels-resorts.com/de/treueprogramm-ambassador.

6.2

Die Vorlage der eigenen Ambassador-Karte und dadurch eine klare Identifikation des Mitglieds unmittelbar bei der Nutzung sind die unabdingbare Voraussetzung dafür, dass das Mitglied seine gesammelten Tropfen nutzen kann.

6.3

Eine Bedingung, dass das Mitglied Tropfen für eine bzw. mehrere kostenfreie Übernachtungen in Anspruch nimmt, ist auch, dass im Rahmen der jeweiligen Aufenthalt, in der das Mitglied Tropfen nutzen möchte, unmittelbar eine Zahlung für mindestens eine Übernachtung getätigt wird, und zwar für alle Personen, die gemeinsam in einem Zimmer untergebracht werden. Mitglieder können keine Tropfen einlösen, um dieselbe Rechnung zu bezahlen, die ihnen eine ausreichende Anzahl von Tropfen für Gratisübernachtungen oder andere Dienstleistungen gibt. Wenn das Mitglied eine Reservierung über Vermittler/Kanäle Dritter vornimmt, kann es die gesammelten Tropfen nur dann in Anspruch nehmen, wenn es zunächst diesen gebuchten Aufenthalt durch eine direkte Buchung bei Sava Hotels & Resorts verlängert und mindestens eine Nacht im Rahmen dieser zusätzlichen Buchung auch bezahlt.

6.4

Die Mitglieder können den Termin ihres Aufenthalts, bei dem sie die gesammelten Tröpfchen einlösen werden, das ganze Jahr durch frei wählen. Eine Ausnahme davon ist jeweils nur der Zeitraum vom 23.12. des laufenden Jahres bis zum 2.1. des folgenden Kalenderjahres, in dem die Nutzung der Tröpfchen als Bonität des Programms Sava Hotels & Resorts Ambasador nicht möglich ist.

6.5

Als kostenlose Übernachtung in den Hotels und Appartementanlagen versteht sich eine Übernachtung inklusive Halbpension pro Person.

6.6

Eine kostenlose Übernachtung auf dem Campingplatz wird gemäß dem ausgewählten Campingplatz definiert. Die genaue Definition einer kostenlosen Übernachtung für den einzelnen Campingplatz finden Sie unter: www.sava-hotels-resorts.com/de/treueprogramm-ambassador.

6.7

Eine kostenlose Übernachtung in den Glamping-Einrichtungen wird gemäß der ausgewählten Unterkunft definiert. Die genaue Definition einer kostenlosen Übernachtung für die individuelle Glamping-Unterkunft finden Sie unter: www.sava-hotels-resorts.com/de/treueprogramm-ambassador.

6.8

Jedes Mitglied kann die gesammelten Tropfen nach eigener Wahl bzw. Entscheidung nutzen, in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Begünstigungsstufenleiter, veröffentlicht auf https://www.sava-hotels-resorts.com/de/treueprogramm-ambassador.

6.9

Die Nutzung der Tropfen ist in den Unterbringungsobjekten gemäß der jeweils gültigen Be- günstigungsstufenleiter, veröffentlicht auf https://www.sava-hotels-resorts.com/de/treue- programm-ambassador sowie in Übereinstimmung mit den Definitionen der kostenlosen Übernachtungen aus den Punkten 6.5, 6.6. und 6.7. möglich. Dabei gilt eine Ausnahme für die Inanspruchnahme von Tropfen für kostenfreie Übernachtungen in den Appartementanlagen. Wenn ein Mitglied eine Appartementeinheit bezieht und seine Unterkunft nach dem Gesamt- mietpreis für die ganze Einheit, und nicht auf Grundlage der jeweiligen Übernachtungen in der Einheit bezahlt, können Tropfen für kostenfreie Übernachtungen nicht eingelöst werden.

6.10

DieTröpfchenkönnenauchfürdieUnterbringunginPräsidentenappartementsundinbeson- ders luxuriösen Suiten unserer Hotels nicht genutzt werden – deswegen bitten wir die Mitglie- der, bei einem geplanten Aufenthalt in den erwähnten Zimmern der höchsten Kategorie an der Rezeption des gewählten Hotels oder im Reservierungszentrum im Voraus zu überprüfen, ob diese Unterbringungskapazitäten in das aktuelle Bonitätssystem der Tröpfchennutzung eingeschlossen sind.

6.11

Das Mitglied kann die gesammelten Tropfen auch für zusätzliche Begünstigungen aus den Punkten 6.12 und 6.13 dieser Allgemeinen Bedingungen in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Stufenleiter zusätzlicher Begünstigungen und den zugehörigen Nutzungsbedingun- gen nutzen, veröffentlicht auf https://www.sava-hotels-resorts.com/de/treueprogramm-am- bassador.

6.12

Als Nutzung eines Kinderbettes versteht sich eine kostenfreie Gewährleistung eines Kinder- bettes im Zimmer mit Eltern für so viele Nächte, wie das Mitglied gewählt hat. Im Rahmen der verfügbaren Gutschrift auf dem Mitgliedskonto kann das Mitglied dementsprechend Tropfen einlösen: Nutzung eines Kinderbettes für 1 Nacht = 1.000 Tropfen, für 2 Nächte = 2.000 Tropfen, usw. Ein Kinderbett kann kostenfrei unter der Bedingung genutzt werden, dass das Mitglied, das diesen Vorteil geltend macht, gleichzeitig auch der Kostenträger des Basisaufenthalts im Hotel ist. Die Inanspruchnahme des Vorteils hat das Mitglied anzukündigen und bei der un- mittelbaren vorherigen Nachfrage im Rahmen des Reservierungsverfahrens und je nach der jeweiligen Verfügbarkeit der Kinderbetten geltend zu machen. Dieser Vorteil kann nicht für einen Aufenthalt geltend gemacht werden, den das Mitglied über Kanäle Dritter gebucht hat, wie sie unter Punkt 4.2.3. angeführt sind, und/oder diese durch die Einlösung von Coupons beglichen hat, die über Online- und andere Anbieter erworben wurden.

6.13

Maximum 1500 characters, 106 too many.

6.14

Bei der Inanspruchnahme einer kostenfreien Übernachtung sind Ortstaxe und Anmeldege- bühren vom Mitglied zu zahlen.

6.15

WenneinMitgliedeinekostenfreieÜbernachtungimRahmendesPakets,dessenPreisauch zusätzliche bzw. gastronomische, Golf-, Wellness- und/oder Gesundheitsleistungen beinhal- tet, in Anspruch nimmt, wird deren Wert nicht als Gegenstand der Prämie betrachtet. Für die angeführten Leistungen hat deshalb das Mitglied einen entsprechenden Aufpreis zu zahlen.

6.16

DieTropfenkönnennichtgegenBargeld,PreiseoderGuthabeneingetauschtwerden.DiePrä- mien sind gemäß diesen Allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen in Anspruch zu nehmen.

6.17

Die Prämien sind nicht auf dritte Personen übertragbar.

6.18

Wenn wir feststellen, dass die Prämien eingetauscht, verkauft oder an eine dritte Person, die nicht der berechtigte Empfänger ist, weitergegeben wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen Maßnahmen zur Behebung der Folgen einer derartigen unberechtig- ten Inanspruchnahme von Prämien vorzuschlagen.

6.19

Wenn eine Unterkunft, bei der Sie reserviert haben, vor Ihrer Ankunft die Sava Hotels & Re- sorts Gruppe verlässt oder die Teilnahme an dem Programm kündigt, werden wir uns nach besten Kräften darum bemühen, dass diese Unterkunft Ihre Reservierung berücksichtigt bzw. wir werden eine ähnliche Unterkunft in der Nähe für Sie arrangieren. Wir können jedoch nicht garantieren, dass hierbei auch Prämien und Kostenlose Übernachtungen berücksichtigt wer- den. Nach dem Datum, an dem die Unterkunft die Gruppe verlässt oder die Teilnahme an dem Programm kündigt, sind Sie auch nicht mehr zum Sammeln von Tropfen in dieser Unterkunft berechtigt, auch wenn Ihre Reservierung vor diesem Datum getätigt wurde.

6.20

Die Tropfen werden bei Zahlung der Rechnung an der Kontaktstelle berechnet bzw. dem Mit- glied gutgeschrieben.

6.21

Im Falle eines Erwerbs eines Gutscheins, bekommt der Teilnehmer die Tropfen, der den Gut- schein gekauft und sich mit seiner Mitgliedskarte oder Mitgliedsnummer identifiziert hat. Der Empfänger/Nutzer des Geschenkgutscheins hat keinen Anspruch auf die Tropfen.

7.1

Die Mitglieder erhalten alle Mitteilungen und Informationen im Rahmen des Programms an ihre Post- oder E-Mail-Adresse zugesandt, die sie in ihrer Beitrittserklärung angeben oder später entsprechend ändern. Als Kommunikationskanal für die Zusendung von Mitteilungen an die Mit- glieder wird bei Sava Turizem d.d. vorrangig E-Mail verwendet. In Ausnahmefällen können wir ein Mitglied auch per Telefon anrufen oder ihm eine SMS-/MMS-Nachricht an seine Telefonnummer senden, die uns von ihm mitgeteilt wurde. Erhalten wir keine Information über die Verweigerung oder erfolglose Zustellung einer Mitteilung, wird von uns angenommen, dass diese vom Mitglied erhalten wurde.

7.2

Das Mitglied ist verpflichtet, uns jede Veränderung seiner Kontaktdaten innerhalb von 30 Ta- gen ab der Änderung mitzuteilen. Die Kontaktdatenänderung wird vom Mitglied mitgeteilt und bei Sava Turizem in Übereinstimmung mit dem Kapitel 8 dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (sogenanntes Recht auf Berichtigung) berücksichtigt. Sava Turizem übernimmt keine Verantwortung für einen eventuellen Schaden, der sich aus der Verwendung der nicht aktualisierten Kontaktdaten des Mitglieds ergeben würde.

7.3

Die Mitteilungen innerhalb des Programms erfolgen von Zeit zu Zeit und enthalten insbe- sondere:

  • • InformationenüberdenMitgliedsstatus,denStandderTropfenaufdemMitgliedskontound über ihre Gültigkeit;
  • • InformationenüberdieRechte,diesichausdemMitgliedsstatusergebenundüberdieMög- lichkeiten für die Einlösung von Tropfen;
  • • InformationenüberdieMöglichkeitderErwerbungvonTropfen;
  • • InformationenübersonstigerechtlicheundtechnischeFragenderMitgliedschaft;
  • • Zusendung angepasster Angebote, Vorteile und Einladungen zu Events, für die wir auf der
  • Grundlage der Mitgliedschaft vermuten, dass sie für das Mitglied interessant sein könnten (im
  • Folgenden: personalisiertes Direktmarketing);
  • • ZusendungallgemeinerWerbeinhalteüberdasAngebotundEventsvonSavaTurizemundvon
  • den Geschäftspartnern der Gesellschaft (im Folgenden: allgemeines Direktmarketing);
  • • EinladungenzurTeilnahmeanUmfragenundStudienüberdieZufriedenheitmitdemAmbas- sador-Programm, über das Nutzererlebnis an allen Destinationen von Sava Turizem und im Webshop von Sava Turizem oder über einzelne Dienstleistungen (im Folgenden: Meinungs-
  • umfrage).

7.4

Die Mitglieder können für alle Informationen in Bezug auf die Mitgliedschaft (insbesondere bezüglich der Informationen über den Mitgliedstatus, den Tropfenstand auf dem Mitglieds- konto und über ihre Gültigkeit) jederzeit unser Buchungszentrum anrufen oder eine schrift- liche Mitteilung an die E-Mail-Adresse senden: info@shr-ambasador.si. Wir senden die Infor- mationen über die Mitgliedschaft ausschließlich an die jeweils gültige, im Profil des Mitglieds angegebene Post- oder E-Mail-Adresse. Beim Anruf im Buchungszentrum bieten wir den An- rufer um eine zusätzliche Angabe (z. B. Geburtsdatum), um dadurch die Identität des Anrufers zu bestätigen und die Privatsphäre sowie die personenbezogenen Daten unserer Mitglieder zu schützen.

7.5

Sava Turizem übernimmt keine Verantwortung für eine eventuelle Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Mitglieds und den ausgewählten angepassten Angeboten, Vorteilen und / oder Einladungen, die er von Sava Turizem d.d. erhält. Eventuelle Abweichungen sind auf eine falsche Vermutung zurückzuführen, die auf dem Verhalten des Mitglieds bzw. des Inhabers der Karte basiert (insbesondere unregelmäßige oder selektive Verwendung der Ambassa- dor-Karte, eine mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvereinbare Nutzung der Ambassador-Karte des Mitglieds durch Dritte, Angabe ungenauer, nicht vollständiger oder nicht aktueller Daten über den Status, Interessen, Familienmitglieder usw.).

7.6

Die Mitglieder können sich jederzeit von dem Erhalt der Mitteilungen des personalisierten und / oder allgemeinen Direktmarketings und / oder von dem Erhalt der Mitteilungen über die Meinungsumfragen (Unterzeilen 5 bis einschließlich 7 des Punktes 7.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) abmelden, so dass Sie entweder die jeweiligen Anweisungen in der Mitteilung oder die Angaben im Kapitel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (soge- nanntes Widerspruchsrecht) berücksichtigen.

8.1

Art der Daten und Zweck der Verarbeitung

8.2

DieAmbassador-Kartekannnurerteiltwerden,wennderAntragstellerinseinerBeitrittserklä- rung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit welcher der Vertrag über den Erwerb der Ambassador-Karte mit der Sava Turizem d.d. abgeschlossen wurde, der Gesellschaft Sava Turizem folgende genaue Daten zu seiner Person mitgeteilt hat: Geschlecht, Vorname, Fami- lienname, Geburtsdatum, Wohnsitz und E-Mail-Adresse (im Folgenden: Mitgliedsprofil). Das Mitglied ist verpflichtet, die jeweiligen Änderungen seiner personenbezogenen Daten gemäß dem Punkt 7.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitzuteilen. Bei der Mitteilung der Daten für den Erwerb der Ambassador-Karte oder bei späteren Änderungen dieser Daten kann jede natürliche Person nur eine aktuelle E-Mail-Adresse und nur eine aktuelle Handy-Num- mer angeben. Eine bestimmte E-Mail-Adresse bzw. eine bestimmte Handy-Nummer kann in der Datenbasis der Inhaber der Ambassador-Karte jeweils nur für einen Inhaber der Ambas- sador-Karte eingetragen werden.

8.3

Durch die Vorlage der Ambassador-Karte bzw. durch die Identifikation als Mitglied werden von Sava Turizem auf dem Mitgliedsprofil des Mitglieds die Daten über Berechtigte Ausgaben (insbesondere der Inhalt und der Zeitpunkt der Ausgabe, der Preis, das Datum und der Zeit- punkt der Zahlung sowie die Zahlstelle) und über die Anzahl der erworbenen Tropfen bzw. die Daten über die Nutzung der aus der Mitgliedschaft resultierenden Rechte (über genutzte Rechte aus dem Mitgliedsstatus, über die Einlösung von Tropfen, Übertragung von Tropfen, Nutzung exklusiver Angebote des Mitglieds u.ä.) erfasst. Zudem darf Sava Turizem auf dem Mitgliedsprofil auch eventuelle Präferenzen, Wünsche oder Informationen erfassen, die uns vom Mitglied selbst anlässlich der Buchung oder während des Aufenthalts mitgeteilt werden (z.B. spezifische Wünsche bezüglich des Zimmers, etwaiger Haustiere, Aussagen über die (Un) zufriedenheit mit einzelnen Dienstleistungen u. ä.).

8.4

Sava Turizem verarbeitet die Daten auf dem Mitgliedsprofil zu folgenden Zwecken und gemäß den in Klammern gesetzten Rechtsgrundlagen:

  • • Sicherstellung der Geltendmachung der Rechte aus der Mitgliedschaft für den Inhaber der
  • Karte, was die Kommunikation mit dem Mitglied im Rahmen des Programms aus den Un- terzeilen 1 bis einschließlich 5 des Punktes 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließt (Rechtsgrundlage: Vertrag über die Mitgliedschaft, Artikel (6/I(b) der Daten- schutz-Grundverordnung);
  • • Überprüfung der Übereinstimmung der Verwendung der Ambassador-Karte mit diesen All- gemeinen Geschäftsbedingungen (Rechtsgrundlage: Vertrag über die Mitgliedschaft, Artikel (6/I(b) der Datenschutz-Grundverordnung);
  • • Regelungevtl.SchwierigkeitenoderUnregelmäßigkeitenbeiZahlungstransaktionenoderbei erfolgslosen Transaktionen anlässlich bzw. nach einer erfolgten Zahlung sowie Regelung der gemeldeten Probleme des Mitglieds bzw. der Reklamationen (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse der Mitglieder, der Gesellschaft Sava Turizem und Dritter daran, einen Vermögens- schaden und Missbrauch von Zahlungs- und Kreditkarten zu verhindern, Artikel (6/I(f) der Datenschutz-Grundverordnung);
  • • EinladungenzurTeilnahmeanMeinungsumfragenausderUnterzeile7desPunktes7.3.dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse an Verkaufsför- derung von Sava Turizem, Artikel (6/I(f) der Datenschutz-Grundverordnung);
  • • AnalysederAusgabenderMitgliederinanonymisierterodermindestensinpseudonymisier- ter Form zu Optimierungszwecken des Angebots und der Kosten und zur Steigerung der Zu- friedenheit der Gäste (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse von Sava Turizem daran, den Geschäftsbetrieb zu optimieren, Artikel (6/I(f) der Datenschutz-Grundverordnung);
  • • KontaktdatenzuZweckendesallgemeinenDirektmarketingsausderUnterzeile6desPunktes 7.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse an Verkaufsförderung von Sava Turizem, Artikel (6/I(f) der Datenschutz-Grundverordnung);
  • • VerteidigunggegenRechtsansprüchebzw.derenGeltendmachungundDurchführung(Rechts- grundlage: berechtigtes Interesse von Sava Turizem, Artikel (6/I(f) der Datenschutz-Grund- verordnung).

8.5

Rechte der Mitglieder in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten

8.6

Das Mitglied kann seine Rechte in Bezug auf die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten wie folgt geltend machen:

  • • aufdementsprechendenFormular,daseranAnmeldestellenbekommenundabgebenkann
  • (an den Rezeptionen aller teilnehmenden Unterkünfte),
  • • schriftliche Mitteilung an die Adresse Sava Turizem, d.d., Dunajska cesta 152, Ljubljana (mit
  • Anmerkung »Treueprogramm«);
  • • schriftlichperE-MailandieAdresse:info@shr-ambasador.si(Betreff:»Treueprogramm«).

8.7

Formulare für die Geltendmachung der Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten sind auch auf der Webseite erhältlich: https://www.sava-hotels-resorts.com/de/uber-uns/daten- schutz.

8.8

Die Verwendung von Formularen aus den vorangehenden Punkten ist nicht verbindlich. Der Antrag muss die Angabe über das geltend gemachte Recht, den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum des Mitglieds und die Nummer seiner Ambassador-Karte enthalten. Im Falle, dass das Mitglied die Nummer seiner Ambassador-Karte aus objektiven Gründen nicht angeben kann (Kartenverlust, -diebstahl u.ä.), ruft Ihn Sava Turizem nach dem Erhalt seines Antrags an, um eine Kontrollfrage zu beantworten oder seine Identität auf eine andere Art und Weise nachzuweisen.

8.9

Eine andere Person kann die Rechte des Mitglieds in Bezug auf dessen personenbezogene Daten nur auf der Grundlage einer entsprechenden Vollmacht des Mitglieds geltendmachen.

8.10

Sollte das Mitglied bei der Geltendmachung seiner Rechte in Bezug auf seine personenbezo- genen Daten Hilfe brauchen oder sollte es irgendwelche Zweifel bezüglich der Ordnungsmä- ßigkeit der Datenverarbeitung durch Sava Turizem geben, so kann sich das Mitglied jederzeit an den Datenschutzbeauftragten (DPO) bei Sava Turizem wenden (Adresse: dpo@sava.si .

8.11

Das Mitglied hat das Recht, gegen die Entscheidung von Sava Turizem über seinen Antrag auf die Geltendmachung der Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten oder im Falle einer Verletzung des Datenschutzes beim Informationsbeauftragten der Republik Slowenien (mehr Informationen auf der Webseite www.ip-rs.si) eine Beschwerde einzulegen bzw. eine Anzeige zu erstatten.

8.12

Das Recht auf Zugang und Übertragbarkeit

8.13

Die Mitglieder haben in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Pro- gramms bei der Sava Turizem verarbeitet werden, das Recht auf Zugang zu den Daten (Erhalt einer Kopie und Informationen in Bezug auf die Verarbeitung) sowie das Recht, die Daten in maschinenlesbarer Form und im strukturierten gängigen Format zu erhalten (sogenannte Übertragbarkeit personenbezogener Daten).

8.14

Die Ausübung des Rechtes auf Zugang und Übertragbarkeit wird von Sava Turizem auf der Grundlage eines individuellen Antrages des Mitglieds sichergestellt, zum Teil jedoch auch durch die Lösungen der Informationstechnologie, die den Mitgliedern zu diesem Zweck ge- währt werden.

8.15

Der Zugang und die Übertragbarkeit werden von der Sava Turizem auf der Grundlage eines individuellen Antrages des Mitglieds einmal jährlich kostenlos gewährt. Im Falle eines Antrags auf Sicherstellung weiterer Kopien oder im Falle häufiger gestellten Anträge ist Sava Turizem berechtigt, dem Mitglied eine angemessene Gebühr in Rechnung zu stellen.

8.16

Das Recht auf Berichtigung bzw. Änderung der Daten

8.17

Sollten sich die Daten, die das Mitglied mit der Beitrittserklärung bzw. mit irgendeinem ande- ren Formular in Bezug auf die Beantragung und Verwendung der Ambassador-Karte mitgeteilt hat, ändern, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab der Änderung mitzuteilen. Teilt das Mitglied die Änderung der Daten später mit, so kann diese von Sava Turizem trotzdem berücksichtigt werden.

8.18

Sava Turizem wird die Änderung der Daten, mitgeteilt über Rezeptionen oder per Post / E-Mail, spätestens innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dem Erhalt des entsprechenden For- mulars bzw. der Mitteilung über die Änderung berücksichtigen.

8.19

Das Recht auf Widerspruch, Löschung der Daten und auf Beschränkung der Datenverarbei- tung

8.20

Das Mitglied hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit dau- erhaft oder vorübergehend zu widersprechen und zwar für folgende Kommunikationszwecke gemäß Punkt 7.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  • • personalisiertesDirektmarketing(Unterzeile5desPunktes7.3)
  • • allgemeinesDirektmarketing(Unterzeile6desPunktes7.3),
  • • EinladungenzurTeilnahmeanMeinungsumfragen(Unterzeile7desPunktes7.3).

8.21

Im Falle eines Widerspruchs aus dem vorigen Punkt verhindert Sava Turizem die Kommuni- kation spätestens innerhalb von 15 Tagen nach dem Erhalt des Widerspruches. Im Falle, dass die Benachrichtigungskampagne bereits vor der Bearbeitung des Widerspruchs bzw. vor der Änderung der Einstellungen vorbereitet war, ist es möglich, dass das Mitglied die letzte Mar- ketingsmitteilung bzw. Einladung trotz dem Widerspruch noch bekommen wird.

8.22

Das Mitglied ist nicht berechtigt, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu an- deren Zwecken, die mit der Verwendung der Ambassador-Karte verbunden sind, zu wider- sprechen, sondern kann in diesem Falle seine Mitgliedschaft in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stornieren. Dann muss er seine Ambassador-Karte zu- rückgeben, d. h., er kann keine aus der Mitgliedschaft sich ergebenden Rechte mehr geltend- machen.

8.23

Das Mitglied ist berechtigt, unter den Bedingungen und in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Gesetzgebung die Beschränkung der Verarbeitung und die Löschung der Daten zu seiner Person zu verlangen.

8.24

Frist für die Aufbewahrung personenbezogener Daten Bei der Sava Turizem d.d. werden personenbezogene Daten des Mitglieds noch für die Zeit von 5 Jahren ab der Beendigung der Mitgliedschaft aufbewahrt. Sava Turizem behält sich das Recht vor, die personenbezogenen Daten des Mitglieds auch vor dem Ablauf dieser Frist zu löschen.

8.25

Nutzer personenbezogener Daten Sava Turizem gibt die personenbezogenen Daten der Inhaber der Ambassador-Karten an keine Dritte weiter, außer an:

  • • externevertraglicheDienstleister,diedieDatenausschließlichimNamen,fürdieRechnung,
  • nach den Anweisungen und unter der Aufsicht von Sava Turizem verarbeiten (z.B. die teil- nehmenden Zielorte, externe Erbringer der einzelnen genutzten Dienstleistungen, Anbieter der IT-Tools für die Programmhandhabung oder für das Verschicken von Nachrichten, Werbe- agenturen, Drucker, usw.);
  • • StaatlicheBehördenfürdenBedarfeineskonkretenVerfahrensundzwarnuraufderGrund- lage eines schriftlichen Antrags mit der Erläuterung seitens der betreffenden Behörde;
  • • Dritte,wenndieseeinepersönlicheZustimmunginschriftlicherFormbzw.dieVollmachtdes Inhabers der Ambassador-Karte vorweisen können.

8.26

Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer Von der Sava Turizem werden keine personenbezogenen Daten in Drittländer übermittelt, außer in folgenden Fällen:

  • • imFalleexternerSubunternehmermitGeschäftssitzinDrittländern(konkreteInformationen
  • über das Zielland und über getroffene Schutzmaßnahmen sind auf den Webseiten von Sava
  • Turizem jederzeit zugänglich und zwar unter den Informationen über die Datenverarbeitung);
  • • wenndiesvomMitgliedverlangtwird,wobeialseinesolcheBeantragungdesMitgliedsauch
  • seine Anforderung betrachtet wird, dass Sava Turizem die Daten ihm per E-Mail zuschickt;
  • • wenn dies in Bezug auf eine bestimmte Verarbeitung personenbezogener Daten von Sava Turizem ausdrücklich angegeben wird, wobei auch das Zielland und die getroffenen Schutz-
  • maßnahmen angeführt werden;
  • • wenn dies gemäß den Rechtsvorschriften des Landes erforderlich ist, in dem das Mitglied
  • seine Mitgliedschaft geltend macht.

9.1

Wir behalten uns das Recht vor, auf Grund eines berechtigten Grundes die Anzahl der Tropfen auf Ihrem Mitgliedskonto zu ändern.

9.2

Wenn Ihre Tropfen binnen 7 Tagen nach der Transaktion nicht korrekt auf Ihrem Konto festge- halten wurden, können Sie einen Fehler binnen 30 Tagen ab der durchgeführten Transaktion melden. Der Antrag ist in Schriftform inklusive Begründung an folgende Adresse zu versenden: Sava Turizem d.d. (Program zvestobe/Treueprogramm), Dunajska 152, 1000 Ljubljana, Slove- nija, zusammen mit einer Kopie der entsprechenden Rechnung und Ihrer Mitgliedsnummer. Diese Unterlagen können Sie uns auch in elektronischer Form zukommen lassen unter: info@ shr-ambasador.si

10.1

ImFallevonFragen,ReklamationenoderBeschwerdeninBezugaufIhreMitgliedschaft(Sta- tus, Zurechnung von Tropfen, Übertragung von Tropfen u.ä.) wenden Sie sich bitte per Telefon an unser Buchungszentrum (Telefonnummer: 00 386 (0)2 512 22 00) oder schriftlich an die Adresse: Sava Turizem d.d. (Treueprogramm), Dunajska 152, 1000 Ljubljana bzw. an unsere E-Mail-Adresse: info@shr-ambasador.si.

10.2

Alle Fragen, Anträge und Beschwerden in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten werden in Übereinstimmung mit dem Kapitel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (»VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN«) bearbeitet. Die zuständige Kontaktstelle ist der Datenschutzbeauftragte (DPO) bei Sava Turizem an der Adresse dpo@vsava.si.

10.3

Die Regelung von Reklamationen, Anträgen und Beschwerden in Bezug auf die Mitgliedschaft erfolgt ausschließlich auf schriftlichem Wege.

11.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen sind auf der Webseite www.shr-ambasador.si veröffentlicht. In schriftlicher Form sind sie auch an den Rezeptionen aller teilnehmenden Unterkünfte erhältlich.

11.2

SavaTurizemd.d.behältsichdasRechtaufÄnderungenundErgänzungendieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Inhaber der Ambassador-Karte werden über alle Änderun- gen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Webseite www.shr-ambasador.si in Kenntnis gesetzt. Tritt der Inhaber der Ambassador-Karte innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab der Veröffentlichung der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von dem Vertrag zurück, so wird angenommen, dass er die geänderten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen akzeptiert und dadurch auch verpflichtet wird.

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